Das Ambulante Clearing nach § 27 (2) SGB VIII ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.
Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass sich scheinbare Lösungen, wie z.B. eine Heimunterbringung, verselbstständigen und verfestigen. Dadurch können vorschnell Fakten geschaffen werden, die dem Hilfebedarf nicht in vollem Umfang gerecht werden.