Kategorie: HzE

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Sozialpädagogisches ambulantes Clearing gemäß 27.2 SgB VIII

Das Ambulante Clearing nach § 27 (2) SGB VIII ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.

Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass sich scheinbare Lösungen, wie z.B. eine Heimunterbringung, verselbstständigen und verfestigen. Dadurch können vorschnell Fakten geschaffen werden, die dem Hilfebedarf nicht in vollem Umfang gerecht werden.

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Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII ist ein ambulantes Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Familien in unterschiedlichen Problemlagen.Eltern werden durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren Erziehungskompetenzen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten in Krisensituationen unterstützt. Die Familienhilfe ist im Rahmen der freiwilligen Erziehungsberatung „Hilfe zur Selbsthilfe“ angesiedelt und knüpft an die vorhandenen Ressourcen der Familie an.