Sozialpädagogisches ambulantes Clearing gemäß 27.2 SgB VIII

Leistungsbereich

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – 27.2 SGB VIII Sozialpädagogisches ambulantes Clearing

Das Ambulante Clearing nach § 27 (2) SGB VIII ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.

Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass sich scheinbare Lösungen, wie z.B. eine Heimunterbringung, verselbstständigen und verfestigen. Dadurch können vorschnell Fakten geschaffen werden, die dem Hilfebedarf nicht in vollem Umfang gerecht werden.

Das Ambulante Clearing

  • ist kurzfristig einsetzbar,
  • ist ergebnisoffen,
  •  dient zur Erarbeitung von Lösungsvorschläg.

Die Zielgruppe sind Minderjährige und deren Familien in krisenhaften Situationen.

Arbeitsansätze

Für das Clearing bildet ein vereinfachter Hilfeplan mit konkreten Fragestellungen den Ausgangspunkt:

  • Feststellung des Bedarfs und Klärung einer konkreten Fragestellung.
  • Passgerechte auf die Bedürfnisse der Minderjährigen zugeschnittene Hilfen.

Eingesetzte Methoden

Die Mitarbeiter*innen widmen sich umfangreich allen sozialen Interaktionsfeldern der jungen Menschen, wie z.B. Familie, Schule, Kita und Freun-den (Peergroup), um zu schauen, wo genau die Konflikte liegen, welche Verknüpfungen vorhanden sind, welche verstärkt oder neu geschaffen werden müssen.

Die angewandten Methoden sind:

  • Situationsanalyse
  • Ressourcencheck, soziales Umfeld, soziale Kontakte
  • Auswertung vorhandener Gutachten, Diagnostik, Berichte u. ä.
  • Gespräche mit Bezugspersonen, Familien, Nachbarn
  • Interaktionsbeobachtung
  • Anbindung an weiteren Hilfen
  • Genogramm
  • Soziogramm