Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezeichnet, die ohne Sorgeberechtigte in ein anderes Land flüchten. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Kinder und Jugendliche nach der Einreise von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten auf Dauer getrennt sind.