Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezeichnet, die ohne Sorgeberechtigte in ein anderes Land flüchten. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Kinder und Jugendliche nach der Einreise von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten auf Dauer getrennt sind.
Jedes Jahr kommen Tausende Minderjährige ohne Begleitung nach Deutschland, weil sie Schutz vor Verfolgung suchen oder ihre körperliche und seelische Unversehrtheit im Herkunftsland nicht gewährleistet ist. Als Minderjährige sind sie besonderen Umständen ausgesetzt. Oft sind sie traumatisiert.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bilden auf Grund der Herauslösung aus ihrem vertrauten Umfeld und ihres Alters eine besonders schutzbedürftige und vulnerable Gruppe.
Eine intensive sozialpädagogische und psychologische Unterstützung kann Ansätze für die Problembewältigung bieten und Ursachen für die gegenwärtige Situation klären.
umF – Ziele unserer Arbeit:
Von Oktober 2015 bis Dezember 2016 betreuten wir im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an sieben Standorten im gesamten Berliner Stadtgebiet.
Unser Team setzte sich aus erfahrenen Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Betreuer*innen zusammen, die durch persönliche Kontakte zu den Jugendlichen schnell feste Bezugspersonen wurden. Viele unserer Mitarbeiter*innen haben eigene Migrations- und Fluchterfahrungen und konnten die Jugendlichen so nicht zuletzt aufgrund ihrer identischen Herkunftssprache optimal bei der Bewältigung des Alltags in der fremden Umgebung unterstützen.
Unsere Hilfe und Beratung umfasste:
- Ermittlung des erzieherischen Bedarfs
- Anbindung an Schule bzw. Ausbildung
- Ermittlung des medizinischen und therapeutischen Bedarfs
- Hilfestellung zur persönlichen Ertüchtigung
- Aufenthaltsrechtliche Perspektiven: Asylantrag, Familienzusammenführung
- Vormundschaft
- Integration in die deutsche Gesellschaft
- Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung und Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung
- Befähigung zum Umgang mit traumatischen Erlebnissen
- Unterstützung bei Behördengängen und Amtswegen